MILGAMMA protekt Filmtabletten 60 St
Abb. ähnlich
PZN | 17414438 |
Anbieter | Wörwag Pharma GmbH & Co. KG |
Packungsgröße | 60 St |
Darreichungsform | Filmtabletten |
Produktname | Milgamma protekt |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Benfotiamin |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.
Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung und dem Behandlungserfolg. Sie sollte deshalb in Absprache mit Ihrem Arzt festgelegt werden.
Zur Behandlung von Nervenerkrankungen durch Mangel an Vitamin B1 sollte das Arzneimittel zu Beginn mindesten 3 Wochen lang angewendet werden. Die Weiterbehandlung ist abhängig vom Erfolg der Behandlung.
Überdosierung?
Bisher sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Alle Altersgruppen | 1 Tablette | 1-mal täglich | unabhängig von der Mahlzeit |
Der Wirkstoff Benfotiamin ist eine fettlösliche Vorstufe (Prodrug) von Thiamin (Vitamin B1) und wird im Körper sehr gut aufgenommen und schnell in seine wirksame Form umgewandelt. Wie Thiamin (Vitamin B1) ist der Wirkstoff unentbehrlich für die Funktion des Nervensystems und spielt eine wichtige Rolle im Kohlenhydratstoffwechsel.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
- Überempfindlichkeit
- Nesselausschlag (Urtikaria)
- Hautausschlag
- Erkrankung des Magen-Darm-Trakts
- Übelkeit
- Magen-Darm-Beschwerden
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Vorsicht bei Allergie gegen Bindemittel (z.B. Carboxymethylcellulose mit der E-Nummer E 466)!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.